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Aluminium-Warntafel 3380617

Sale price EUR €25.00 Regular price EUR €49.99

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Produktdetails

Vorschrift in Spanien

Produktbeschreibung

Für die Kennzeichnung von überhängenden Lasten
wie z. B. Fahrradträger und anderen verlängernden Aufbauten.
Sehr ausgeprägter Rückstrahleffekt durch eine spezielle retroreflektierende Wabenfolie.
Vorschrift in Spanien (keine Zulassung in Italien).

INFORMATIONEN ZU WARNTAFEL SPANIEN!

Wer mit seinem PKW in unsere europäischen Nachbarländer reist, sollte sich vor Reiseantritt mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften der Reiseländer vertraut machen.
Dies gilt nicht nur für daszu bereisendeLand, sondern auch für Durchreiseländer. Was in Deutschland gilt, kann im europäischen Ausland schon ganz anders aussehen.
Beispielsweise Pflichten in Spanien, hier muss eine Warntafel zur Ladungssicherung (Wohnmobil, Wohnwagen und PKW) angebracht werden.
Die Warntafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen.
Nach verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) muss diese normiert sein und in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass die Reflektions-Streifen ständig zur Fahrtrichtung zeigen.

In Spanien muss die Warntafel:

  • 3 Rot / 3 Weiß schraffierte, reflektierende Streifen besitzen
  • eine Größe von 50 x 50 cm haben
  • aus Aluminium gefertigt und 4 ösen zur Befestigung eingestanzt sein
  • eine schwarze, geprägteUmrandung besitzen

Die Warntafel ist z.B. anzubringen, wenn:

  • ein Fahrrad-Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand,
  • oder wenn ein Gegenstand (Surfbrett, usw,) auf dem Dachgepäckträger transportiert wird und dieser über die hintere Stoßstange ragt.
  • Immer wenn eine Ladung über die (KFZ-Schein-Eintragung beachten) Fahrzeuggesamtlänge hinten übersteht (nach vorne ist keinerlei überstehen gestattet), sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden" – somit besteht immer eine Kennzeichnungspflicht.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird übrigens mit über 65,00 € geahndet!

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